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Wissensmanufaktur
Der Fokus unserer Wissensmanufaktur liegt neben den permanenten Untersuchungen der aktuellen Wirtschaftslage auch in der Hinterfragung der gesamten wirtschaftlichen Ordnung.
| Fliegt der ganze Impf-Schwindel endlich auf? |
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| Geschrieben von: Andreas Popp, Wissensmanufaktur |
| Samstag, 18. Juli 2009 um 22:18 Uhr |
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Ein interessierter Bürger aus Sachsen hat 3 Abgeordneten-Anfragen aus diesem Sachverhalt konzipiert und es obliegt jedem anderen Bürger, ebenfalls eine offizielle Anfrage einzureichen. Die Pandemiepläne in den verschiedenen Bundesländern (oder in Österreich oder der Schweiz) sind sicherlich ähnlich, sollten aber dennoch individuell angesehen werden! Hier seine kleine Anfrage zum Thema Pandemie: Die WHO hat am 11.6.2009 die höchste Pandemie-Warnstufe 6 ausgerufen. Gemäß Infektionsschutzgesetz IfSG können verschiedene Grundrechte unter Umständen aufgehoben werden, so z.B. nach § 17: (7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt. Im § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe heißt es: (6) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend. (7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Dazu habe ich folgende Fragen, um deren Beantwortung gebeten wird: 1. Ist es richtig, dass auf Anordnung der Weltgesundheitsorganisation WHO die bei uns geltende Therapiefreiheit aufgehoben werden kann, ebenso die Freiwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Impfungen? 2. Aus dem Pandemieplan für Sachsen geht nicht eindeutig hervor, dass Menschen gegen ihren Willen geimpft werden können. Der Text klingt so, als gehe man davon aus, dass sich die Menschen um eine Grippeimpfung reißen werden. Nun gibt es aber etliche, die nicht zur jährlichen Grippeimpfung gehen und auch eine Grippe lieber auf herkömmlichem Weg behandeln und durchstehen möchten. Frage: Wie beabsichtigt man in Sachsen, mit Personen umzugehen, die eine Impfung oder eine Verabreichung von chemischen Mitteln ablehnen? 3. Falls eine allgemeine Zwangsimpfung nicht vorgesehen ist, wie will man mit Angehörigen von Berufsgruppen verfahren, die als besonders gefährdet gelten, wenn diese eine Impfung ablehnen? 4. Falls eine Zwangsimpfung von Erwachsenen nicht vorgesehen ist oder nicht gewaltsam durchgesetzt werden soll – wie ist es mit Kindern, deren Eltern eine Impfung ablehnen? 5. Beabsichtigt man in Sachsen, in Wohnungen oder Häuser einzudringen, wenn der Verdacht besteht, dass sich Erkrankte darin befinden? Und wenn ja, gibt es für ein solches Vorgehen bestimmte Vorschriften? Infos für den Abgeordneten von Sachsen Im Pandemieplan für Sachsen, Stand 2007, S. 4 heißt es: „Im Pandemiefall soll pandemischer Impfstoff für weitgehend die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen, um einen möglichst raschen und vollständigen Impfschutz vor dem Pandemievirus aufzubauen. Die Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern werden auf Bundesebene unter Beteiligung der Länder geführt. In Sachsen wurde unter anderem damit begonnen, die Logistik der Anlieferung und Verteilung der Impfstoffe zu regeln und den Ablauf der Impfungen festzulegen.“ Seite 28: Gibt es eine Impfung gegen das Influenza-Pandemievirus? Gegen Influenzaviren können Impfstoffe produziert werden. Der wirksamste Schutz gegen die Influenza ist die Impfung. Die ersten Impfstoffdosen werden nach 3-6 Monaten verfügbar sein. Sobald Impfstoff gegen das Pandemievirus zur Verfügung steht, wird geimpft werden. Sie werden rechtzeitig über die Medien darüber informiert werden. Impf-Orte und Impf-Termine erfahren Sie dann über Ihr zuständiges Gesund-heitsamt! Auf Seite 12 erfahren wir: Bei Applikation von Oseltamivir in der interpandemischen Phase wird die Krankheitsdauer um 1,5 Tage verkürzt und die Komplikations- und Hospitalisierungsrate gesenkt. Oseltamivir ist für die Therapie und für die Prophylaxe der Influenza A und B ab 1 Jahr, Zanamivir für die Therapie und Prophylaxe der Influenza A und B ab 5 Jahren in Deutschland zugelassen. Mit der Therapie sollte innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der Symptome begonnen werden. Lt. Beipackzettel von Tamiflu ist dieses nicht zur Prophylaxe bei Kindern unter 12 Jahren gedacht! Mit freundlichen Grüßen Name des Bürgers Ende des Briefes! Das wir in der Wissensmanufaktur vom Impfen wenig halten, sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser deutlich realisiert haben aber Menschen gegen ihren Willen zu impfen, ist wirklich ungeheuerlich. Wir halten diesen Aufsatz diesmal relativ kurz, da wir einen ausführlichen Film beigefügt haben, der die Zusammenhänge aus Sicht der Impfkritiker spannend, seriös und im wahrsten Sinne des Wortes „stichfest“ auf den Punkt bringt. Jeder, der diese Darstellung als „Spinnerei“ abtut, kann doch gern vom „Recht“ des Impfens Gebrauch machen aber diejenigen, die es nicht wünschen, sollte man damit in Ruhe lassen. Die nicht geimpften Menschen stellen doch aus Sicht der Impf-Befürworter keine Gefahr da, denn Ihnen kann ja durch ihre Impfung nichts mehr passieren…?!? Geben Sie diese Infos bitte weiter, dass endlich die große System-Diskussion beginnt und das von allen Seiten. Übrigens halte ich es für sehr ehrenwert, wenn unsere Leserinnen und Leser den Initiatoren des Filmes eine Spende zukommen lassen, denn wir brauchen Menschen, die sich aktiv für eine bessere Welt einsetzen. von Andreas Popp, www.wissensmanufaktur.net Bücher von Andreas Popp |







