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| Brüssel fordert Kapitalverlust für Anleger…!?! - Eigenkapital als Kern oder Hybrid? |
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| Geschrieben von: Andreas Popp, Wissensmanufaktur |
| Freitag, 22. Januar 2010 um 19:59 Uhr |
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Da lesen wir doch aktuell in der einschlägigen Wirtschaftspresse, dass bestimmte Anleger von Genussscheinen und ähnlichen Finanzprodukten großer Landesbanken ihr angelegtes Vermögen verlieren könnten, wenn sich Brüssel durchsetzt. Als ansonsten grundsätzlicher Gegner des „EU-Verwaltungs-Geschwürs“ muss ich an dieser Stelle einmal etwas Positives über die ansonsten zum Selbstzweck verkommene Europäische Filiale der Finanz-Weltmacht los-werden. Worum geht es bei dem heutigen Thema? Kaum ein Bürger ist in der Lage, eine normale Gewerbebilanz zu lesen, geschweige denn, zu verstehen… beim Bankengewerbe ist es nahezu unmöglich! Wer allerdings in einem solchen vernebelten Bilanzwerk die Position Eigenkapital findet, sollte doch davon ausgehen, dass dieses ausgewiesene Vermögen auch tatsächlich Eigenkapital ist. Weit gefehlt. Man muss nämlich zwischen dem „Kern“- und dem „hybriden“ Eigenkapital unterscheiden. Was das nun wieder heißen soll, kann der normal ambitionierte Bürger nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Den Begriff „hybrid“ kennen wir in den verschiedensten Bereichen, z.B. in der Automobilbranche, wo ein Fahrzeug mit Elektro- und Verbrennungsmotor gleichzeitig ausgestattet wurde, also vom Antrieb nicht „ein-deutig“ zuzuordnen ist. In unserer Finanzwelt unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Fremdkapital (Schulden) und Eigenkapital (also unbelastetem Vermögen). Grundsätzlich bedeutet es, dass nichts ohne Ausnahme abläuft. Um mehr Eigenkapital ausweisen zu können, auf dessen Basis die Banken ihre wilden Spekulations-Arien spielen, die letztlich auch zur aktuellen Finanzkrise und somit zur Real-Wirtschaftskrise inklusive vieler Arbeitslosen führten, erfanden die kreativen Köpfe dieser Branche das hybride Eigenkapital. Dabei geben bestimmte Geldinstitute sogenannte Genussscheine oder ähnliche Schuldverschreibungen (paritätische Darlehen oder stille Gesellschaftsbeteiligungen u.a.) mit überdurchschnittlichen garantierten Zinsen aus, die den Kunden dann als besonders sicher verkauft werden. Durch eine „geschickte Gestaltung“ der Verträge (was vermutlich nur wenige Bankkunden verinnerlichen), können diese aus Sicht der Bank gemachten Schulden, in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen werden, wenn auch mit dem Zusatz „hybrid“. Dieses Fremdkapital kann nun wie das reale Kern-Eigenkapital zur Schöpfung neuen Geldes im Rahmen der von mir oft vorgetragenen und beschriebenen „Machenschaften“ verwand werden. Es geht also um ein rückzahlbares Eigenkapital?!? Die Argumentation der Finanzjongleure klingt nicht einmal unlogisch. Das von Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital fährt überdurchschnittliche Zinsen ein, was am hohen Risiko der Anlage liegt, denn im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens wird es wie Eigenkapital behandelt. Ich habe oft von „semi-wissenden“ Finanzberatern gehört, dass Genussscheine, die man von Firmen angeboten bekommt, so etwas ähnliches wie Aktien sind, man also am Unternehmen grundsätzlich sachlich beteiligt ist. Weit gefehlt! Wer sich mit der juristischen Ausgestaltung von Finanzprodukten nicht auskennt und nur auf vollmundige Berater vertraut, kann schnell den Boden unter den Füßen verlieren. Der Ordnung halber möchte ich kurz die typischen Hybriden Finanzinstrumente benennen, bei deren Angebot man sehr vorsichtig und vor allem finanzstark sein sollte.
Nun aber zurück zum hybriden Eigenkapital bestimmter Bankinstitute. Da titelt das Handelsblatt am 7.1.2010: Investoren haften für Landesbanken Danach beschreibt diese aus meiner Sicht noch „lesenswerte“ Fach-Zeitung, dass die EU-Kommission hart durchgreift und von den Anlegern in Genussrechtskapital und stillen Einlagen in Anbetracht der dramatischen Lage der Landesbanken das angelegte Investoren-Kapital fordern. Ja was denn sonst? Es kann doch nicht wahr sein, dass die kleinen Steuerzahler (Große zahlen ja bekanntlich Keine) die gesamten „Pleite-Institute“ retten sollen und die Anleger, die extra dafür ihr Vermögen zu erhöhten Zinsen zur Verfügung stellten, geschont werden. Da stellt der Bund schon seit fast zwei Jahren Milliarden Bürgergelder zur Verfügung, ohne dass diese Investoren behelligt werden… Jedes Unternehmen macht schlicht pleite, wenn der Zeitpunkt kommen sollte, ob aus realökonomischen Ursachen oder wie bei den Banken durch einfache Gier (gepaart mit Inkompetenz). Die Rettung des Bankwesens kostet den Bürgern viel Geld, um damit den Versklavungsmechanismus zu erhalten, unter dem sie leiden. Es ist doch glasklar, dass die Kapitalanleger (welche übrigens auch Länder sein können, also wieder die Bürger) ihr gut verzinstes Vermögen verlieren müssen, um die Banken zu „retten“. Wenn das nicht reicht, muss der Vorstandsvorsitzende den Zylinder aufsetzen und zum Gericht traben, um einen Konkurs anzumelden. So einfach ist das! Nun bekommen einige Kapitalanleger der entsprechenden gefährdeten Produkte natürlich „kalte Füße“ und werden hinter den Kulissen mit ihren Lobbyisten längst „Alarm“ machen. Wozu haben wir eigentlich Verträge und Gesetze? Als Beschäftigungstherapie? Wir bewegen uns aus meiner Sicht längst in einer Bananenrepublik, die von diktatorischen Personen geführt wird. Der offizielle Wortlaut klingt natürlich politisch korrekt. Da heißt es dann: „Too big to fail“, also „zu groß zum Scheitern“. Man argumentiert also Rechtsverstöße mit dem Argument der nachfolgenden volkswirtschaftlichen Probleme. Dabei spielt es keine Rolle, dass die bereits existierenden Probleme der Volkswirtschaft durch diese Konzernstrukturen verursacht wurden. Eine Rettung soll also nicht den Menschen des Landes dienen, sondern die abartigen Spielfelder der „Täter“ erhalten. Eine andere „Argumentation“ liefert unsere Kanzlerin, Sie erklärte: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen!“ Auch hier wird offen ein Rechtsbruch propagiert, wofür der normale Mittelständler in den Knast kommen würde. Wenn die Bürger immer mehr verstehen, was hier abläuft (und das werden sie, denn die richtige Armut hat noch nicht begonnen), müssen wir uns Alle warm anziehen. Von Tag zu Tag erhöhen wir weltweit das Crash-Potential, aber die meisten Menschen hoffen offenbar, dass sie den Zusammenbruch in ihrem Leben nicht mehr durchmachen müssen, nur was ist mit unseren Kindern und Enkeln? Wir sollten alle hoffen, dass dieses unsägliche Finanzsystem möglichst zeitnah zusammenbricht, aber das geht nur, wenn die aufgeklärten Menschen unter uns nicht müde werden, ihr Wissen nach außen zu tragen und damit immer mehr andere Bürger aufwecken, die das sinnlose Vertrauen in diese Gesamt-Ordnung endlich erkennen. Wir sind auf einem guten Weg. Schließen möchte ich mit einem Mut machenden Zitat von Friedrich Nietzsche: Alles Fertige wird angestaunt, alles Werdende wird unterschätzt!
Von Andreas Popp, Wissensmanufaktur, Januar 2010
Hier der Artikel als Videovortrag:
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